Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und maßgeblich für sämtliche Veranstaltungen voM Hundezentrum Bergkamen, Inhaber Klaus Amsberg( im folgenden "Veranstalter" genannt).
Veranstalter ist ausschließlich diejenige Person, bei der Sie ein Seminar, oder Module der Hundetrainerausbildung buchen.
Bitte lesen Sie diese genau durch.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Veranstalter.
§ 1 Leistungsbeschreibung
Der Inhalt der von dem Veranstalter zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Ausschreibung und den Angaben in der vom Veranstalter ausgestellten
Teilnahmebestätigung.. Der Veranstalter behält sich eine zeitliche Verschiebung des Veranstaltungstermins aus nicht vorhersehbaren Gründen oder zur Berücksichtigung aktueller Veränderungen
oder Erkenntnisse vor und wird den/die TeilnehmerIn hierüber vor Veranstaltungsbeginn umgehend informieren. Der/die TeilnehmerIn erklärt hierzu sein/ihr ausdrückliches Einverständnis. Im Falle einer
Verschiebung des Veranstaltungstermins auf einen anderen Tag oder einer gravierenden, nicht zumutbaren Änderung des Veranstaltungsinhalts hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach
Mitteilung über die Verschiebung bzw. Änderung, von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält in diesem Fall umgehend den evtl. bereits von ihm gezahlten Veranstaltungspreis zurückerstattet.
Weitergehende Rechte des Teilnehmers wegen der Verschiebung bzw. Änderung bestehen nicht.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von dem Teilnehmer abhängt. Soweit die Leistungsbeschreibung die Vorbereitung auf eine eine Prüfung vorsieht, gewährleistet der
Veranstalter insbesondere nicht, das der / die TeilnehmerIn die Prüfung besteht.
§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Die Anmeldung des Teilnehmers erfolgt per eMail, Fax oder Brief und wird mit Eingang beim Veranstalter für den Teilnehmer verbindlich. Der Veranstalter wird dem Teilnehmer die Teilnahme an der
Veranstaltung durch eine schriftliche Anmeldebestätigung per eMail, nur im Ausnahmefall auch auf dem Postweg, bestätigen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von
Gründen abzulehnen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur gesunde Hunde, die kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Hunde darstellen, an der Veranstaltung teilnehmen zu lassen und durch Vorlage des Impfpasses
die notwendigen Vorsorgeimpfungen zu dokumentieren.
§ 3 Bezahlung
Der Preis für die Teilnahme an der Veranstaltung ist innerhalb von fünf Tagen nach verbindlicher Anmeldung zu entrichten. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Veranstalter die
Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.
§ 4 Rücktritt durch den/die Teilnehmer/-in
Der/die TeilnehmerIn kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim
Veranstalter.
Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter – außer im Falle des § 1 Satz 4 - ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz verlangen.
Die Stornierungskosten betragen:
Bis sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung (Ausbildung und Seminare) Rücktritt ohne Kosten möglich (es zählt das Datum/Beginn der Trainingsferien-Reise.
Bei weniger als sechs Wochen bis zum Beginn erfolgt keine Rückerstattung mehr.
Der/die Teilnehmerin kann bei Nichtteilnahme eine/n ErsatzteilnehmerIn stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der / die TeilnehmerIn und
der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Der Veranstalter kann dem Wechsel der Person der/des TeilnehmerIn
widersprechen.
Erklärt der/die TeilnehmerIn wegen einer schweren Erkrankung oder eines schweren Schicksalsschlages unverzüglich den Rücktritt und dokumentiert er / sie dies durch Vorlage geeigneter Unterlagen,
besteht nach einer Einzelfallprüfung durch den Veranstalter die Möglichkeit der gesamten Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen. Hierauf besteht aber kein Rechtsanspruch seitens des /
der zurücktretenden Teilnehmers.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
§ 5 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten:
- Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 AGB, wenn sich der/die TeilnehmerIn vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere
TeilnehmerInnen gefährdet werden.
- Bis sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung unter Rückerstattung des gesamten Veranstaltungspreises, wenn die in der Ausschreibung angebende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
- Bei Ausfall des Veranstaltrungsleiters oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren.
In den beiden letzten Fällen wird in Einvernehmen mit den TeilnehmerInnen möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.
§ 5 Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen oder die durch die teilnehmenden
Hunde, andere Teilnehmer oder Dritte verursacht werden. Jede Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Etwas abweichendes gilt nur, sofern der
Veranstalter solche Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat ; in diesem Fall ist diese Haftung auf die zweifache Teilnahmegebühr beschränkt, soweit es sich nicht um Schäden an Leben,
Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers handelt. Jeder Veranstaltungsteilnehmer haften in vollem Umfang für Schäden die sein Hund verursacht. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung muß vorhanden
sein und ist vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.
§ 6 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
§ 8 Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 9 Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Bergkamen.